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   BVerwG, 08.03.1967 - VI C 3.67   

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https://dejure.org/1967,1151
BVerwG, 08.03.1967 - VI C 3.67 (https://dejure.org/1967,1151)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1967 - VI C 3.67 (https://dejure.org/1967,1151)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1967 - VI C 3.67 (https://dejure.org/1967,1151)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsrechtliche Einstufung eines Bediensteten - Gleichwertigkeit von Dienstzeiten als Voraussetzung der Berücksichtigungsfähigkeit bei der Besoldungsfestsetzung - Kurzzeitige Vertretung eines höher besoldeten Postens

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.11.1960 - 4 AZR 106/60

    Dienstordnungsangestellter einer AOK - Dienstvertrag - Unterstellung der

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1967 - VI C 3.67
    In seinem Urteil vom 23. November 1960 - 4 AZR 106/60 - habe es betont, daß es nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut des Gesetzes darauf ankomme, ob die frühere Tätigkeit des Bediensteten seiner nunmehrigen Tätigkeit als Inspektor mindestens gleichzubewerten sei, und zwar unabhängig davon, ob der Betreffende erst später seine zweite Verwaltungsprüfung abgelegt habe und ob früher für die ausgeübte Funktion die Ablegung der Prüfung verlangt worden sei oder nicht.
  • BVerwG, 21.09.1962 - VI C 79.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1967 - VI C 3.67
    Der erkennende Senat hatte in seinem Urteil vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - (Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1 = ZBR 1963 S. 22) bereits Gelegenheit, sich mit der hier streitigen Frage zu befassen, die damals auftrat im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 BBesG in der bis zur Änderung durch Art. 1 § 1 Nr. 6 Buchst. b des 2. Beamtenrechtsänderungsgesetzes vom 18. Dezember 1963 (BGBl. I S. 901) gültigen Fassung vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 993); einer Vorschrift, deren Wortlaut mit dem des Art. 8 Abs. 1 BayBesG vom 14. Juni 1958 (GVBl. S. 101) übereinstimmt.
  • BVerwG, 13.02.1964 - VIII C 41.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1967 - VI C 3.67
    Er hat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 41.63 - ausgeführt: Auch im Anwendungsbereich des Art. 8 Abs. 1 BayBesG setze die Tätigkeit "in einem Amt" die Verleihung des Amtes und diese wiederum setze den Besitz der Qualifikation für dieses Amt voraus.
  • BVerwG, 30.05.1967 - II C 42.67

    Anrechnung von Vordienstzeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst auf eine

    Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, daß bei der Bemessung der Gleichwertigkeit im Rahmen dieser Regelung nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung, sondern auch auf die Art der Aufgaben und auf die vom Dienstherrn anerkannte Qualifikation des Bediensteten während der Vortätigkeit abzustellen ist (vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22]; vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

    Bei diesen Feststellungen und bei der daraufhin zu treffenden Entscheidung wird das Berufungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 BBesG erarbeitet hat, daß es nämlich nicht allein auf die vergütungsrechtliche Einstufung ankommt, sondern auf den Aufgabenkreis des Bediensteten sowie darauf, daß der Bedienstete während der Tätigkeit die besondere der Laufbahngruppe entsprechende fachliche Qualifikation aufwies und daß in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr diese besondere Qualifikation für gegeben hielt (vgl. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [a.a.O.], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [a.a.O.] und vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

  • BVerwG, 27.02.1968 - VI C 31.67
    Der Begriff der 'gleichzubewertenden Tätigkeit' ist im Zusammenhang mit der Anrechnung von Vordienstzeiten auf das Besoldungsdienstalter auch in § 8 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 993) - BBesG - und wörtlich übereinstimmend in § 8 Abs. 1 des Landesbesoldungsgesetzes vom 22. Juli 1957 (GVBl.RhPf. S. 121) - LBesG 1957 - zu finden: 'Bei Anwendung des § 6 Abs. 3 Nr. 3 dürfen im gehobenen und höheren Dienst nur solche Tätigkeiten berücksichtigt werden, die der Tätigkeit in einem Amt der betreffenden Laufbahngruppe mindestens gleichzubewerten sind.' Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat klargestellt, daß bei der Bemessung der Gleichwertigkeit im Rahmen dieser Regelung nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung, sondern auch auf die Art der Aufgaben und auf die vom Dienstherrn anerkannte Qualifikation des Bediensteten während der Vortätigkeit abzustellen ist (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22];vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Art. 6 BayBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

    Bei den nunmehr zu treffenden tatsächlichen Feststellungen und bei seiner Entscheidung wird das Berufungsgericht die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 8 Abs. 1 BBesG erarbeitet hat, wonach es neben dem Aufgabenkreis des Bediensteten darauf ankommt, daß der Bedienstete während der Tätigkeit die besondere der Laufbahngruppe entsprechende fachliche Qualifikation aufwies und in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr diese Qualifikation für gegeben hielt (vgl.Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [a.a.O.], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [a.a.O.] undvom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).

  • BVerwG, 19.09.1967 - II C 28.67

    Nachweis einer gehobenen Gesellenprüfung als Werkzeugschlosser - Verleihung der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu besoldungsrechtlichen Vorschriften, die ebenso wie § 15 Abs. 4 LBesG 54 die Anrechnung der Zeit "einer vollen gleichzubewertenden Beschäftigung im öffentlichen Dienst" auf das Diätendienstalter vorsehen, schon wiederholt ausgeführt, es komme bei der Beantwortung der Frage, ob eine frühere Beschäftigung "gleichzubewerten" sei, nicht allein auf die besoldungs- oder vergütungsrechtliche Einstufung an, sondern auch auf den früheren Aufgabenkreis des Bediensteten sowie darauf, daß der Bedienstete während dieser Beschäftigung die besondere der Laufbahngruppe entsprechende Qualifikation aufwies und daß in seiner Betrauung mit dieser Tätigkeit zum Ausdruck kam, daß der Dienstherr die besondere Qualifikation für gegeben hielt (ebenso schon u.a. Urteile vom 21. September 1962 - BVerwG VI C 79.60 - [Buchholz BVerwG 235, § 8 BBesG Nr. 1; ZBR 1963 S. 22], vom 13. Februar 1964 - BVerwG VIII C 57.63 - [Buchholz BVerwG 235.1, Bayern Art. 6 BBesG Nr. 1], vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 - und vom 30. Mai 1967 - BVerwG II C 42.67 -).
  • BVerwG, 11.08.1967 - VI C 53.67

    Rechtsmittel

    - Nach Wiederherstellung seiner Zuständigkeit in Besoldungssachen hat der erkennende Senat an seine frühere Rechtsprechung und an die des VIII. Senats wieder angeknüpft und hat in einem ebenfalls nach vergleichbarem bayerischen Besoldungsrecht zu entscheidenden Falle "gleichwertige" Tätigkeit eines Bediensteten anzunehmen abgelehnt, weil nach den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz nicht angenommen werden konnte, daß der Dienstherr bei der Betrauung des Bediensteten mit der fraglichen Tätigkeit dessen besondere Qualifikation für ein Amt des gehobenen Dienstes angenommen habe - insbesondere nach Ausbildung und Bewährung, auch wenn über Mängel in dieser Richtung aus Gründen zeitbedingten Personalmangels seinerzeit hinweggesehen worden sei(Urteil vom 8. März 1967 - BVerwG VI C 3.67 -).
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